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Rom – Mit Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (vom 12. Dezember 2011) ist kürzlich der gesetzliche Zinsfuß von bisher 1,5 auf 2,5 Prozent erhöht worden. Der neue Zinssatz gilt seit 1. Jänner 2012 für das gesamte Kalenderjahr 2012 und, bis auf Widerruf oder Änderung, auch für die Folgejahre. Der im ZGB vorgesehene gesetzliche Zinsfuß (Art. 1284 ZGB) kann jähr...
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