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Rom – Die Einnahmenagentur behandelt in einem Erlass (Nr. 37/E vom 15. Mai 2018) die zeitlich begrenzte Abtretung eines Oberflächenrechts seitens eines Unternehmens. Das Oberflächenrecht wird für einen bestimmten Zeitraum für ein bestimmtes jährliches Entgelt gewährt, das jeweils in Dreimonatsraten entrichtet wird.Die Frage war nun, ob diese Abtretung aus rechtlicher Sicht als Abtretung eines Real...
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