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Rom – In der letzten Ausgabe der SWZ (Nr. 01/19) haben wir über eine Pressemitteilung der Einnahmenagentur vom 28. Dezember 2018 berichtet, in der eine Vereinfachung bei der Zahlung der Stempelsteuer erwähnt wird. Die Einnahmenagentur berechnet quartalsmäßig die geschuldete Stempelsteuer und teilt dies dem Steuerpflichtigen mit. Nun ist eine entsprechende Ministerialverordnung veröffentlicht worde...
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