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Rom – Die Ende Dezember des letzten Jahres erlassene Fristen–Aufschubverordnung (DL Nr. 215 vom 30. Dezember 2023) (umgangssprachlich auch „Milleproroghe“) wird in diesen Tagen im Parlament behandelt. Der Ausgangstext enthielt eigentlich nur wenige steuerliche Fristaufschübe, so unter anderem den Aufschub für die Befreiung von der elektronischen Rechnung für die medizinischen Leistungen, die Apot...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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