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Rom – Für die Beihilfen im Jahr 2023 für intelligente Neuinvestitionen gemäß Industrie 4.0 (Tabelle A laut Haushaltsgesetz 2017 für die Sachinvestitionen, Tabelle B für die immateriellen Investitionen; Ges. Nr. 232/2016) können sich folgende unterschiedliche Bestimmungen ergeben:
Neuinvestitionen für normale Sachanlagen (also nicht nach Industrie 4.0) laut den Regeln des Jahres 2022, für die bis ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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