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Rom – Die Einnahmenagentur bestätigt in einer Auskunft, dass die sogenannte Vorumsatzsteuerbefreiung, also der Erwerb unter Steueraussetzung auf der Grundlage einer entsprechenden Absichtserklärung, auch für nicht in Italien ansässige Steuerpflichtige anwendbar ist, die hier direkt registriert sind oder einen Fiskalvertreter bestellt haben (Auskunft Nr. 148 vom 4. März 2021). Diese Auffassung wurd...
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