Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Werden bei einer Steuerfestsetzung im Nachhinein höhere Steuerverluste anerkannt, müssen diese mit Bezug auf das Jahr der ursprünglichen Entstehung zugerechnet werden, und nicht im Jahr, in welchem diese nachträglich festgestellt wurden. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Verwendung der Steuerverluste in den Folgejahren nach deren Entstehung zu erfolgen hat und nicht erst ab dem Jahr ihre...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.