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Urteil zu Lohnansprüchen: Fast keine Verjährung mehr

GERICHTSURTEIL – Ein Urteil des Kassationsgerichtshofes hat Klarheit beim Anlaufdatum für die Verjährung von Lohnansprüchen des Arbeitnehmers gebracht. Die Reformen und Lockerung der Bestimmungen bei der Auflösung des Arbeits­verhältnisses verlängern die Verjährungsfristen erheblich nach hinten.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
16. September 2022
in Arbeitsrecht, Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Kassationsgericht (Foto: Zigres / Shutterstock.com)

Rom – Ein jüngst ergangenes Urteil des Kassationsgerichtshofes (Nr. 26246 vom 6. September 2022) hat ein unter Fachleuten und auch innerhalb der Gerichtsbarkeit sehr umstrittenes Kapitel geklärt: den Zeitpunkt, ab wann die Verjährungsfrist für Lohnansprüche des Arbeitnehmers beginnt bzw. greift.
Grundsätzlich ist die Materie im Artikel 2948 ZGB (Absatz 4) geregelt, welcher eine Verjährungsfrist vo...

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Schlagwörter: 35-22Premium

Ausgabe 35-22, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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