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Rom – Unternehmen mit finanziellen Engpässen melden zwar in der Regel alle Umsätze und die geschuldeten MwSt-Beträge, aber diese werden dann aufgrund der fehlenden Liquidität nicht abgeführt. Dies führt zu einem Finanzstrafvergehen, wenn die unterlassene Zahlung die Schwelle von 250.000 Euro überschreitet.
Dieser Straftatbestand tritt aber erst ein, wenn die Verspätung bzw. die Unterlassung über ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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