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Rom – Die Ermittlung des fakturierten Umsatzes und die Verminderung gegenüber dem Vorjahr stellen bekanntlich die Grundlage für die Bemessung der Verlustbeiträge dar. Für die Beihilfen des Jahres 2020 ging es noch um den Tatbestand der Verminderung, der den Zugang zu den Beihilfen ermöglichte. Mit den beiden Unterstützungsverordnungen des Jahres 2021 wurde die Verminderung des fakturierten Umsatze...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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