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Rom – Mit Erlass (Nr. 22/E vom 2. Mai 2024) teilt die Einnahmenagentur die Unterzeichnung des Abkommens auf Gegenseitigkeit mit dem Vereinigten Königreich (UK) in Sachen MwSt-Erstattung mit. Die Vereinbarung gilt rückwirkend seit 7. Februar 2024.
Dies bedeutet im Konkreten, dass die Unternehmen für die jeweils im anderen Land gezahlte Vorsteuer die Erstattung beantragen können (mit Bezug auf Itali...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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