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Bozen – „Die Möglichkeit auf Arbeit muss in einem offenen integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichen frei gewählten Arbeitsumfeld gegeben sein“ besagt Artikel 27 der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung, die Italien im März 2009 ratifiziert hat. Aber wie so oft bei Absichtserklärungen und Grundsatzrichtlinien klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander, im Ausland, in Itali...
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