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Rom – Im Staatlichen Amtsblatt vom 30. Dezember 2019 ist die Ministerialverordnung vom 20. Dezember veröffentlicht worden, mit welchem die Tabelle mit den Koeffizienten für den Fruchtgenuss an den neuen gesetzlichen Zinsfuß angepasst worden ist. Durch die Verminderung des Zinssatzes auf 0,05 Prozent und einen Koeffizienten von 2.000 ergeben sich für die Renditen ungeahnte Erhöhungen. Die neuen Wer...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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