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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich mit Erlass (Nr. 27/E vom 15. April 2021) den Zahlungs-Code für die mit dem Haushaltsgesetz 2021 erweiterte Zuzugsförderung festgelegt. Die vor 30. April 2019 aus dem Ausland zugezogenen Personen, welche die steuerlichen Begünstigungen des Zuzuges anwenden, können bekanntlich unter bestimmten Voraussetzungen für eine Verlängerung der Begünstigung optieren. Di...
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