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Donnerstag, 19. September Freiwillige Berichtigung: Bis heute können die am 20. August verfallenen Zahlungen mit einer auf ein Zehntel verminderten Verwaltungsstrafe nachgeholt oder ergänzt werden (in der Regel 1,5 Prozent). Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die bis 20. August 2019 fälligen Zahlungen, die aufgrund der Mittsommerfeiertage bis zu diesem Datum aufgeschoben worden sind. Zusätzl...
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