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Rom – Die sogenannte Aufschubverordnung, welche in diesen Tagen vom Senat endgültig ratifiziert wird, enthält unter anderem auch die viel diskutierten Erleichterungen für die Landwirtschaft (Art. 13 (3-bis, 3-ter, 3-quater) DL 215/2023). Die Neuerungen sind etwas vielfältiger und komplizierter anfänglich angenommen.
Vorab ist festzuhalten, dass bereits in Vorjahren (von 2017 bis 2022) für die selb...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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