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Rom/Brüssel – Eigentlich war es zu erwarten: Der EU-Rat hat der Italienischen Republik die Ermächtigung erteilt, das sogenannte Split Payment für weitere drei Jahre bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Abgelehnt wurde hingegen die Ermächtigung zur Erweiterung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft für arbeitsintensive Dienstleistungen, die mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2020 eingefüh...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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