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Rom – Es geht eigentlich nur um 0,50 Euro am Tag. Interessant sind jedoch die Grundregeln, die von der Einnahmenagentur im Zusammenhang mit einem Spesenersatz für das Homeoffice an die Arbeitnehmer in einer Auskunft zusammengefasst werden (Auskunft Nr. 314 vom 30. April 2021). Die Grundregeln für den steuerfreien Spesenersatz Die Anfrage betrifft die Erstattung der von den Arbeitnehmern für die Ar...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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