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Spesenersatz im Homeoffice: Grundregeln wiederholt

STEUERFREIER SPESENERSATZ FÜR HOMEOFFICE – Ein pauschaler Spesenersatz ist nur für die vom Gesetzgeber geregelten Fälle möglich. Ein neuer Ansatz wurde für das Homeoffice gefunden: Der Spesenersatz wird auf der Grundlage der vom Arbeitgeber eingesparten Kosten ermittelt.

Walter Großmann von Walter Großmann
7. Mai 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read
(Symbolfoto / Quelle: Shutterstock)

(Symbolfoto / Quelle: Shutterstock)

Rom – Es geht eigentlich nur um 0,50 Euro am Tag. Interessant sind jedoch die Grundregeln, die von der Einnahmenagentur im Zusammenhang mit einem Spesenersatz für das Homeoffice an die Arbeitnehmer in einer Auskunft zusammengefasst werden (Auskunft Nr. 314 vom 30. April 2021). Die Grundregeln für den steuerfreien Spesenersatz Die Anfrage betrifft die Erstattung der von den Arbeitnehmern für die Ar...

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Ausgabe 18-21, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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