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Rom – Wir haben bereits mehrfach über die im Herbst erfolgte Abänderung der Obergrenze berichtet (siehe u. a. SWZ Nr. 43/2022 und Nr. 44/2022, nachzulesen auch in der SWZapp), innerhalb der die Sachbezüge für Arbeitnehmer:innen und Mitarbeitende mit einem Vertragsverhältnis der koordinierten und dauerhaften Mitarbeit (also auch Verwaltungsräte) von der Pflicht zur Zahlung der Sozialbeiträge und de...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.