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Rom – Wie in der SWZ 1/23 berichtet (nachzulesen hier und in der SWZapp), ist im Haushaltsgesetz für 2023 (Artikel 1, Absatz 281, G. Nr. 197/2022) festgeschrieben, dass die von der Regierung Draghi eingeführte Reduzierung des Rentenbeitrags (beschränkt auf den Arbeitnehmeranteil) weitergeführt wird. Die Regelung wurde allerdings etwas abgeändert. Während die monatliche Obergrenze von 2.692 Euro un...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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