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Rom – Bislang waren die Provisionen an Versicherungsagenten von der Quellensteuer befreit. Mit dem Haushaltsgesetz 2024 (Art. 1 (89-90) Ges. Nr. 213/2023) ist diese Befreiung aufgehoben worden. Die Quellensteuer ist auf die ab 1. April 2024 durchgeführten Zahlungen vorzunehmen. Mit Rundschreiben (Nr. 7/E vom 21. März 2023) hat die Einnahmenagentur kürzlich Klarstellungen über den persönlichen und...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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