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Bis zum 16. Dezember 2003 haben die Arbeitgeber die Vorauszahlung auf die Quellensteuer von 11 Prozent zu leisten, die jährlich auf die Aufwertung der Abfertigung geschuldet ist.
Die Zahlung ist über den Zahlungsschlüssel 1712 vorzunehmen. Es ist eine Verrechnung mit den Vorauszahlungen der Jahre 1997 und 1998 möglich; die jährliche Obergrenze für die Verrechnungen (516.456 Euro) ist dabei nicht ...
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