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Rom – Mit Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 6. April 2021 ist ein neuer Vordruck TR für die Erstattung oder Verrechnung von vierteljährlichen MwSt-Guthaben erlassen worden. Der Vordruck ist erstmals für die Anträge für das erste Quartal 2021 zu verwenden, die spätestens bis 30. April abzugeben sind.
Die Änderungen betreffen lediglich die Anpassung einiger Verrechnungssätze in der L...
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