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MwSt-Vorauszahlung: Drei Berechnungs­methoden

DIE MWST-VORAUSZAHLUNG IM EINZELNEN – Für die Berechnung der Vorauszahlung hat man sich in der Regel auf die MwSt-Quartalsmeldung zu beziehen, außer in der Jahreserklärung wurde die Übersicht VH ausgefüllt.

Walter Großmann von Walter Großmann
11. Dezember 2020
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read
Verspätete Nachbelastung der MwSt

Foto: Shutterstock

Rom – Die Vorauszahlung kann unverändert nach den nachstehenden drei Verfahren berechnet werden: Neben der (a) allgemeinen Methode (Vorjahresbezug) kann die Berechnung mit Bezug auf die (b) erwartete MwSt-Schuld erfolgen, oder es kann eine (c) außerordentliche MwSt-Abrechnung zum 20. Dezember 2020 vorgenommen werden. In der Regel wird die Berechnung der Vorauszahlung vom Steuerberater aufgrund der...

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Ausgabe 48-20, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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