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Rom – Der Mietbonus von 60 Prozent für die Monate April, Mai und Juni bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent steht auch im Falle einer Untervermietung zu. Diese Auskunft hat die Einnahmenagentur kürzlich auf eine entsprechende Anfrage hin erteilt (Nr. 356 vom 15. September 2020). Der Mietbonus verbleibt zur Gänze auch dem ersten Mieter. Allerdings hat dieser die Einnahmen aus der Unter...
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