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Rom – Die Einnahmenagentur bestätigt in einer Auskunft (Nr. 159 vom 27. Mai 2019) die Befreiung vom Kassenzettel für die Mensaleistungen und die Beförderung der Arbeitnehmer. Im konkreten geht es um ein Unternehmen, das den Arbeitnehmern einen Mensadienst bereitstellt und die Beförderung an den Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Für diese beiden Dienste, die wahlweise von den Mitarbeitern in Anspr...
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