Bozen – Die Wohnungen mit Preisbindung seien einer der ganz zentralen Reformaspekte, hieß es vergangene Woche, als im Landtag über das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ debattiert wurde. In allen Medien war davon die Rede. Wirklich verstanden, wie das Konzept funktioniert, hat allerdings kaum jemand. Dabei handelt es sich um einen kleinen Paradigmenwechsel im Südtiroler Wohnbau. Die straffen Fesseln, in denen dieser liegt, werden ein bisschen gelockert.
Es handelt sich um einen kleinen Paradigmenwechsel im Südtiroler Wohnbau. Die straffen Fesseln, in denen dieser liegt, werden ein bisschen gelockert.
Das Konzept ist eigentlich gar nicht neu. Das Baukollegium schlug es der Landespolitik schon 2016 vor. Daraufhin wurde es im Raumordnungsgesetz verankert, allerdings halbherzig: Der Artikel blieb toter Buchstabe, weil nicht umsetzbar.
Jetzt, sieben Jahre später, sollte sich das ändern. Das Konzept funktioniert, vereinfacht ausgedrückt, folgendermaßen: Bei der Ausweisung der Wohnbauzone vereinbart die Gemeinde mit der Baufirma, dass auf der Fläche, die für den geförderten Wohnbau reserviert ist (60 oder mehr Prozent), eine bestimmte Anzahl von Wohnungen mit einem bestimmten Preisdeckel pro Quadratmeter verwirklicht wird. Damit der Baufirma die Rechnung trotzdem aufgeht, werden Gegenleistungen verhandelt, etwa ein größerer freier Teil der Wohnbauzone (jedenfalls maximal 40 Prozent) oder eine höhere Baudichte. Kurzum, Gemeinde und Baufirma verhandeln auf Augenhöhe.
Das Konzept legt die Basis für die Entstehung von bedarfsgerechten kleineren Wohnungen.
Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer hofft, dass einzelne Gemeinden das Konzept bald ausprobieren. Er ist nämlich davon überzeugt, dass es Bewegung in Südtirols Wohnbau bringen kann. Erstens, weil der Preisdeckel das Wohnen tatsächlich günstiger macht – und zudem Preissicherheit gibt in Zeiten, wo Baukostenexplosionen die Planung von jungen Familien über den Haufen werfen. Zweitens, weil das Konzept die Basis für die Entstehung von bedarfsgerechten kleineren Wohnungen legt. Drittens, weil die Wohnungen mit Preisbindung auch vermietet werden können, und zwar zum Landesmietzins. Übrigens: Die Preisbindung fällt nach 20 Jahren, die Konventionierung nicht.
Noch muss die Landesregierung Anwendungskriterien erlassen. Dann hängt es von den Gemeinden ab, ob sie das neue Instrument so nutzen, dass die Baufirmen anbeißen.
IN DIESER SWZ auf Seite 6: Wie sich die Immobilienpreise in Südtirol entwickeln