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Rom – Es besteht weiterhin die Vorschrift für die sogenannte Vidimierung oder Abstempelung der Gesellschaftsbücher (so z.B. Buch der Gesellschafter, Buch der Hauptversammlungen, Buch des Verwaltungsrates oder Buch des Überwachungsrates). Für diese Vidimierung ist eine staatliche Konzessionsgebühr fällig, die von den Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und KGaA) jährlich als pauschale Gebühr zu entrich...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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