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Rom – Kapitalgesellschaften und Konsortialgesellschaften haben auch heuer die jährliche Konzessionsgebühr für die sogenannte Vidimierung oder Abstempelung der Geschäftsbücher zu entrichten. Die pauschale Steuer und die entsprechenden Vorschriften sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Unklar sind weiterhin die Verwaltungsstrafen für verspätete oder unterlassene Zahlungen. Nachfolgend ei...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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