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Rom/Brüssel – Mit den beiden EU-Richtlinien 2018/1910 und 2018/1912 werden verschiedene Neuerungen im Bereich der MwSt eingeführt, die in Italien noch bis 31. Dezember 2019 umgesetzt werden müssen (die SWZ hat darüber bereits mehrfach berichtet, nachzulesen auf SWZonline oder in der SWZapp). Die genannten Richtlinien sehen unter anderem eine wesentliche Vereinfachung bei den sogenannten Konsignat...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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