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Für die Verrechnung von Steuerguthaben besteht bekanntlich eine jährliche Obergrenze von 516.416,9 Euro (entspricht 1 Mrd. Lire). Diese Obergrenze gilt aber nicht für die Steuergutschriften, die aufgrund bestimmter Förderungsmaßnahmen gewährt werden und deren Finanzierung durch spezifische Bestimmungen gedeckt ist. Dies wurde ausdrücklich auch mit Bezug auf die Steuergutschrift für Neuanstellungen...
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