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Rom – Mit dem Haushaltsgesetz 2022 ist unter anderem der Steuerbonus für Möbel und Elektro-Großgeräte für die Jahre 2022–2024 verlängert worden. Es wurde dabei allerdings die Ausgaben-Obergrenze von 16.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt. Geändert wurden auch die Voraussetzungen in Bezug auf den Energieverbrauch. Die entsprechende Kennzeichnung, die auf EU-Ebene festgelegt wird, ist nämlich mit ...
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