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Rom – Unter dem Stichwort „Steuerfrieden“ wurde im Haushaltsgesetz 2023 (Ges. Nr. 197/2022) ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgesehen, mit welchen Mahnbescheide und anhängende Streitverfahren begünstigt abgefunden, Formfehler begünstigt behoben sowie unterlassene oder verspätete Zahlungen durch eine besondere freiwillige Berichtigung begünstigt nachgeholt werden können. Zur begünstigten Abfindun...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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