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Rom – Die nachhaltig tätigen Exportkaufleute (auf Italienisch umgangssprachlich esportatori abituali) können bekanntlich Gegenstände und Leistungen ohne Anrechnung von MwSt erwerben, und zwar bis zur Höhe der im Vorjahr oder in den letzten zwölf Monaten durchgeführten Ausfuhrlieferungen oder der innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 8 (1) (c) MwStG). Dies erfolgt aufgrund einer sogenannten Abs...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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