Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Bis Montag, 2. Juli, sind zusätzlich zu den Saldozahlungen für Einkommensteuern, IRAP und Zuschläge für 2017 bekanntlich auch die ersten Vorauszahlungen für 2018 zu leisten. Mit einem Zinsaufschlag von 0,4 Prozent können die Zahlungen auf den 20. August aufgeschoben werden.
Es gelten dabei unverändert die üblichen Regeln der letzten Jahre: Die erste Vorauszahlung beträgt 40 Prozent der für d...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.