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Rom – Vergangenes Jahr sind mit einer Ministerialverordnung (vom 21. Juni 2021) die Durchführungsbestimmungen für die elektronische Fakturierung für Lieferungen von Lieferanten aus San Marino und für Lieferungen an Kunden nach San Marino erlassen worden. Die Bestimmung stützt sich auf die sogenannte Wachstumsverordnung aus dem Jahr 2019 (Art. 12 DL Nr. 34/2019), mit welcher die entsprechende Ermäc...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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