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Rom – Mit dem Haushaltsgesetz 2018 (Ges. Nr. 205/2017) ist bekanntlich eine Reform der Dividendenbesteuerung für wesentliche Beteiligungen eingeführt worden, die von natürlichen Personen gehalten werden. Auch diese Dividenden unterliegen nun, wie die Dividenden aus nicht wesentlichen Beteiligungen, der Abgeltungssteuer von 26 Prozent. Dies im Unterschied zur bisherigen Besteuerung, wonach die Divi...
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