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Rom – Die Registrierkassen müssen künftig eine Online-Anbindung haben, um die Tagesabschlüsse täglich in elektronischer Form an die Einnahmenagentur zu versenden. Ab 1. Juli 2019 trifft es diesbezüglich die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400.000 Euro, ab 1. Jänner 2020 trifft es dann alle Unternehmen, welche zur Aufzeichnung der Tageseinnahmen zugelassen sind (Art. 22 MwStG) und d...
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