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Der Vorvertrag – so informiert die Südtiroler Maklervereinigung (SMV) – ist für beide Vertragsparteien verbindlich und verpflichtet zum Abschluss des Kaufvertrages.
Der Vorvertrag muss dieselbe Form aufweisen, wie sie der Gesetzgeber für den Kaufvertrag vorschreibt.
Die Wirkung des Vorvertrages – Obwohl nicht üblich, kann der Vorvertrag – unter Zuhilfenahme eines Notars – ins italienische Immobil...
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