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Schluderns/Innsbruck – Seit Verabschiedung des sogenannten Adelsaufhebungsgesetzes durch die junge Republik Österreich im Jahr 1919 sind die „von“ und „zu“ aus den Familiennamen von deren Staatsbürgern verbannt. Aber ihre Herkunft ist tief im Erbgut von vielen Adelsgeschlechtern verankert. Als österreichischer Staatsbürger darf sich Johannes Trapp nicht „Graf Trapp von Matsch zu Pisein und Caldona...
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