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Rom – Die Regierung gewährt mit der sogenannten Unterstützungsverordnung (Art. 1 DL Nr. 41/2021) unter anderem einen Verlustbeitrag an die Unternehmen und Freiberufler als Ausgleich für den Corona-Notstand und die Betriebsschließungen im Jahr 2020. Die entsprechenden Anträge können im Zeitraum 30. März – 28. Mai 2021 in elektronischer Form eingereicht werden. Der Verlustbeitrag betrifft bekanntlic...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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