Rom – Die Arbeit von Nicht-EU-Bürgern, die keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in einem Land der Europäischen Union besitzen, ist grundsätzlich mit Einschränkungen verbunden. Dies deshalb, weil die Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik in den jeweiligen Ländern bisher die war, dass zuerst Einheimische eine Arbeit finden sollen und erst dann Arbeitskräfte von außerhalb beschäftigt werden dürfen...
Kostenloses Testabo abschließen
Unverbindlich. Keine Kreditkarte notwendig. Weitere Abo-Möglichkeiten
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht.
Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.