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Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern: Ein Abwälzen auf andere

ARBEITSKRÄFTE - In der Eilverordnung mit den Vereinfachungen der Regierung Draghi ist auch ein Abschnitt enthalten, der die Verfahren zur Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern beschleunigen soll. Die bisher vom Arbeitsinspektorat getätigten Kontrollen werden jetzt an ermächtigte Freiberufler und Arbeitgebervertretungen weitergereicht.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
15. Juli 2022
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 7 mins read
Heuer soll die Quote für Arbeitsgenehmigungen noch einmal stark angehoben werden – aktuell kommt dazu noch heftiger Gegenwind, wie bereits beim vorigen Mal erneut von der Lega (Foto: Shutterstock.com)

Heuer soll die Quote für Arbeitsgenehmigungen noch einmal stark angehoben werden – aktuell kommt dazu noch heftiger Gegenwind, wie bereits beim vorigen Mal erneut von der Lega (Foto: Shutterstock.com)

Rom – Die Arbeit von Nicht-EU-Bürgern, die keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in einem Land der Europäischen Union besitzen, ist grundsätzlich mit Einschränkungen verbunden. Dies deshalb, weil die Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik in den jeweiligen Ländern bisher die war, dass zuerst Einheimische eine Arbeit finden sollen und erst dann Arbeitskräfte von außerhalb beschäftigt werden dürfen...

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Schlagwörter: 27-22Premium

Ausgabe 27-22, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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