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Rom – Das Rundschreiben über die Aufwertungen (Nr. 6/E vom 1. März 2021; vgl. den anderen Beitrag in dieser Ausgabe) befasst sich auch mit der besonderen Aufwertung für die Hotels und anderen Beherbergungsbetriebe. Diese Aufwertungsbestimmung ist mit der sogenannten Liquiditätsverordnung (Art. 6-bis DL Nr. 23/2020) eingeführt worden. Sie ermöglicht die Aufwertung der für die Beherbergungstätigkeit...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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