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Rom – Die Regierung Meloni hat am 26. Jänner das Dekret mit dem Kontingent für Personen aus Nicht-EU-Ländern veröffentlicht, welche heuer entweder eine unbefristete oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in Italien erhalten. Das Dekret enthält einen sehr komplizierten Aufteilungsschlüssel je nach Herkunftsländer und Art der Beschäftigung (Saison, unbefr...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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