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Rom – Bis Montag, 2. Dezember, ist die zweite Rate der Vorauszahlung für die Einkommensteuern IRPEF und IRES, für die Wertschöpfungssteuer IRAP sowie für die Vermögensteuern (IVIE und IVAFE) und die Rentenbeiträge der Handwerker und Kaufleute zu entrichten. Zusätzlich geschuldet sind auch die Ersatzsteuern für die pauschalierten Unternehmen sowie die Einheitssteuer für die Miteinnahmen (cedolare s...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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