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Rom – Die Gemeindeimmobiliensteuer ist ab der Steuerperiode 2022 für Zwecke der Einkommensteuern Irpef und Ires zur Gänze abzugsfähig. In den Vorjahren war diese hingegen nur im Ausmaß von 50 Prozent (2019) bzw. im Ausmaß von 60 Prozent (2020 und 2021) abzugsfähig. Für Zwecke der Wertschöpfungssteuer Irap ist die Immobiliensteuer weiterhin nicht abzugsfähig. Die Bestimmungen gelten sowohl für die ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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