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Rom – Das Zentralinstitut für Statistik hat ab 2016 eine neue Ausgangsbasis (2015 = 100) für den Index der Lebenshaltungskosten festgelegt. Für Oktober 2022 wurde ein Index von 117,2 ermittelt (113,5 im Vormonat). Die Erhöhung gegenüber Dezember 2020 (Index 106,2) beträgt 10,357815 Prozent. Diese Erhöhung, berechnet im Ausmaß von 75 Prozent, zuzüglich zehn Zwölftel von 1,5 Prozent für die feste Ja...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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