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Bozen – Das regionale Verwaltungsgericht in erster und der Staatsrat in Rom in zweiter Instanz haben entschieden: Für die Errichtung bzw. die spätere Erweiterung des Einkaufszentrums Twenty in Bozen hätte keine Baugenehmigung bzw. Lizenz ausgestellt werden dürfen, weil für die Realisierung eines solchen Vorhabens eine öffentliche Ausschreibung notwendig gewesen wäre. Gegeben hat es damals jedoch n...
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