Bozen – Vom Gruber-Degasperi-Abkommen, dem sogenannten Pariser Vertrag, über die italienische Verfassung, das Südtirol-Paket und das Zweite Autonomiestatut samt der 169 erlassenen Durchführungsbestimmungen bis hin zu Staatsgesetzen, die für die Entwicklung der Autonomie von Bedeutung sind – all das beinhaltet der neu erschienene Autonomiekodex, den das Generalsekretariat des Landes anlässlich von „50 Jahre Zweites Autonomiestatut“ herausgegeben hat.
Auf 1.500 Seiten sind die für Südtirols Autonomie grundlegenden Rechtsquellen bis April 2022 in den zwei Landessprachen wiedergegeben, jene die für die ladinische Sprachgruppe von Bedeutung sind, auch in drei Sprachen.
„Werkzeug auf Papier im Zeitalter der Digitalisierung „
Nach den Worten von Landeshauptmann Arno Kompatscher soll der neue Autonomiekodex ein „Werkzeug auf Papier im Zeitalter der Digitalisierung sein“. Der Kodex zeige, „dass unsere mühsam errungene Autonomie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern laufend lebendig gehalten, angepasst und aufgewertet werden muss“. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass diese Errungenschaft im Zuge der weiterhin bestehenden Tendenz zur Vereinheitlichung der auf dem Staatsgebiet geltenden Regelungen und Gleichschaltungsbestrebungen verloren gehe, schreibt der Landeshauptmann in seinem Vorwort.
Der neue Kodex folgt auf die Publikation „Autonomiestatut und Durchführungsbestimmungen“, die bis 2004 erschienen ist, und ergänzt sie zugleich.
Regelwerk wurde vom Amt für Gesetzgebung erarbeitet
Der Generalsekretär des Landes, Eros Magnago, verweist auch darauf, dass bei der Veröffentlichung des umfangreichen Regelwerks besonders auf die Lese- und Benutzerfreundlichkeit geachtet worden sei. Eine eigens entwickelte Schrift erleichtere die Lektüre, ein chronologisches und ein nach Sachbereichen gegliedertes Inhaltsverzeichnis erleichterten ein schnelles Nachschlagen.
Erarbeitet hat den Autonomiekodes das im Generalsekretariat des Landes angesiedelte Amt für Gesetzgebung.