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Zuerst investieren, dann um einen Landesbeitrag ansuchen: Die „Förderung im Nachhinein“ ist in Südtirol eine gängige Praxis, seit sie mit dem Wirtschaftsförderungsgesetz Nr. 4 vom 13. Februar 1997 ermöglicht wurde. Demnach muss das Ansuchen um einen Landesbeitrag nicht zwingend vor Beginn der Bauarbeiten bzw. vor der Verwirklichung der Maßnahme gestellt werden, sondern kann laut den geltenden Wirt...
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